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StartseiteZusatzversicherungenSpitalversicherungListe der Leistungserbringer für Ultra Varia
Spitalversicherung

Liste der Leistungserbringer für Ultra Varia, für die eine Kostenübernahme ausgeschlossen oder mit einem Vorbehalt versehen ist

Ihre Spitalzusatzversicherung kommt im Rahmen der Besonderen Versicherungsbedingungen und der vorliegenden Liste für die Spitalpflegeleistungen in der Privatabteilung auf.
Für Leistungserbringer (Einrichtungen, Belegärzte usw.), die auf dieser Liste aufgeführt sind, ist die Kostenübernahme durch Assura AG entweder ausgeschlossen oder erfolgt unter Vorbehalt gemäss folgenden Bedingungen:
Tabelle A: Ausgeschlossene Einrichtungen und Ärzte
Gemäss den Besonderen Versicherungsbedingungen sind die Spitäler und Kliniken in Tabelle A von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen. Assura AG übernimmt somit keine Kosten in Zusammenhang mit einem Spitalaufenthalt in der Privatabteilung einer dieser Einrichtungen.
Dieselben Ausschlüsse gelten für Ärztinnen und Ärzte, die in den Spitälern und Kliniken in Tabelle A praktizieren. Ihre privaten Honorare werden somit nicht übernommen.
Tabelle B: Einrichtungen und Ärzte, für die Vorbehalte gelten
Für die Spitäler und Kliniken in Tabelle B unterliegt die Kostenübernahme durch Assura AG den in dieser Tabelle beschriebenen Vorbehalten:
Wichtige Hinweise
  • Vor jedem Spitalaufenthalt, ausser im Notfall, müssen Sie oder Ihr Leistungserbringer (Spital/Klinik und/oder anerkannter Arzt) bei Assura AG ein vorgängiges Kostengutsprachegesuch einreichen. Wir raten Ihnen, die Kostengutsprache abzuwarten, um nicht gedeckte Kosten zu vermeiden.
  • Entscheidend für den Leistungsanspruch sind die Allgemeinen und die Besonderen Versicherungsbedingungen.
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