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Nicht mehr zum Verkauf angebotene Zusatzversicherungen

Liste der Leistungserbringer für Optima

Ihre Spitalzusatzversicherung deckt Pflegeleistungen ab, die von Ärzten, Spitälern, Kliniken und anderen von Assura anerkannten Spitaleinrichtungen erbracht werden. Die nachfolgenden Spitäler und Kliniken gelten unabhängig von Ihrem Wohnort als anerkannt:
Nicht anerkannte Einrichtungen (teilweise Kostenübernahme)
Sie können jederzeit auch ein Spital oder eine Klinik wählen, die gemäss dieser Liste nicht anerkannt sind. In diesem Fall werden Ihre Kosten teilweise übernommen:
  • Behandlungskosten bis zu CHF 300/Tag (Art. 2.2 BVB)
  • Hotelleriekosten bis zu CHF 200/Tag (Art. 3.3 BVB).
Wichtige Hinweise
  • Vor jedem Spitalaufenthalt müssen Sie vorgängig Assura AG informieren. Wir raten Ihnen, die Kostengutsprache abzuwarten, um nicht gedeckte Kosten zu vermeiden.
  • Entscheidend für den Leistungsanspruch sind die Allgemeinen und die Besonderen Versicherungsbedingungen.

*Eine KVG-Beteiligung des Wohnkantons der versicherten Person besteht, wenn die Spitaleinrichtung für den jeweiligen medizinischen Bereich in die kantonale Spitalplanung aufgenommen ist.
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